eza!
energie- & umweltzentrum allgäu
gemeinnützige GmbH
burgstr. 26
87435 kempten (allgäu)
fon: +49 (0) 831 960286-0
fax: +49 (0) 831 960286-90
e-mail: info@eza-allgaeu.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen eza!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der energie- & umweltzentrum allgäu gGmbH (eza!) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollte es sich bei unserem Vertragspartner um ein Unternehmer handeln, so gelten diese Bedingungen als angenommen spätestens mit der Entgegennahme der Leistung. Gegenbestätigungen unseres Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den speziellen Bedingungen der eza! für bestimmte Lieferungen, Leistungen und Angebote, gehen die speziellen Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von eza! sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch eza!. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung von eza! kann nur durch Einsendung einer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung, adressiert an eza! erfolgen, wodurch der Anmelder die eza! als seinen Vertragspartner anerkennt. Die Anmeldung gilt erst mit Eingang bei eza! als beim Veranstalter zugegangen und ist bis zur Zulassung aber längstens bis einen Monat vor der Veranstaltung für den Anmelder bindend. Über die Zulassung oder Nichtzulassung wird der Anmelder schriftlich benachrichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Anmelder die jeweils gültige Fassung der Teilnahmerichtlinien der eza! und die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte an. Auf schriftliche Anfrage werden diese Dokumente gerne übersandt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer Veranstaltung besteht nicht. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Mitarbeiter von eza! sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Es werden seitens eza! nur schriftliche Willenserklärungen bearbeitet. Sämtliche Rechtsgeschäfte mit eza! bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Die diese Schriftform erfüllenden Dokumente können auch per Telefax oder E-Mail an eza! übermittelt werden. Namens- oder Firmenänderungen machen eine Neuanmeldung erforderlich. Ein Anspruch auf Leistungen von eza! oder auf Teilnahme an einer Veranstaltung von eza! oder am eza!-partner Netzwerk besteht nicht. Werden Rechnungen auf Wunsch der Vertragspartner an einen dritten Adressiert, so wird das bestehende Vertragsverhältnis dadurch nicht berührt.

3. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter
Ist die energie- & umweltzentrum allgäu gGmbH (eza!), Burgstraße 26, 87435 Kempten (Allgäu)

4. Namensveröffentlichung, Datenspeicherung
Mit Übersendung seines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages /Teilnahme an einer Veranstaltung erteilt der Einsender/Teilnehmer gegenüber eza! seine Zustimmung mit der Veröffentlichung seines Namens und/oder seiner Firma, mit der Verwendung von allen Daten, die er eza! mitgeteilt hat, sowie mit der Erstellung und Verwendung von Bilddokumentationen der Veranstaltung die u.a. den Einsender/Teilnehmer zeigen, wobei die Urheberrechte ausschließlich bei eza! liegen. Ebenso erteilt er seine Zustimmung mit der Speicherung seines Namens bzw. der Firma sowie aller, Daten, die er eza! mitgeteilt hat, einschließlich Bilddokumentationen, die den Einsender/ Teilnehmer abbilden, auf einem magnetischen, optischen und/oder elektronischem Medium durch eza!.

5. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von eza! 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug, zahlbar. Ist Gegenstand der Vereinbarung die Zulassung des Vertragspartners zu einer Veranstaltung und erfolgt diese Zulassung erst vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Erst mit Gutschrift der sämtlichen dem Vertragspartner in Rechnung gestellten Gebühren etc. wird die Zulassung des Vertragspartners zu einer Veranstaltung von eza! rechtswirksam (=aufschiebende Bedingung). Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn eza! über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Vertragspartner von eza! ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

6. Haftung und Verjährung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund und von der Art der Pflichtverletzung, einschl. unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von eza! vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet eza! für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, wegen von Dritten erlittenen Schäden sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von eza! garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern. Soweit die Haftung von eza! ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von eza!. Ansprüche der Vertragspartner gegen eza!, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, verjähren in einem Kalenderjahr nach Erbringung der Leistung seitens eza! bzw. nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten von eza! oder des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Vertragspartners gegen eza! wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von eza!, eines gesetzlichen Vertreters von eza! oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung. eza! übernimmt für den Inhalt von Energieberatungen, die im eza!-haus, in einer seiner Beratungsstellen auf Messen oder sonstigen Veranstaltungen stattfinden keinerlei Haftung.

7. Rücktritt/Stornierung/Änderungen
eza! kann vom Vertrag einseitig zurücktreten, wenn Angaben des Vertragspartners falsch waren, Zulassungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr bestehen oder wenn das in Ziffer 5.1 niedergelegte Zahlungsziel mehr als 7 Kalendertage überschritten ist. Dabei entstehen für den Vertragspartner von eza! Folgekosten die dem jeweils abgeschlossenen Vertrag im Einzelnen zu entnehmen sind. eza! behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen, insbesondere wenn die jeweils von eza! bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. eza! behält sich weiter das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, oder zu ändern. Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung werden, es sei denn es liegt höhere Gewalt vor, die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurück erstattet oder nach Wahl von eza! eine Gutschrift ausgestellt, die für die Teilnahme an einer anderen Veranstaltung von eza! eingelöst werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es ei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von eza!.

8. Urheberrechte
Die veranstaltungsbezogenenVorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von eza! und der jeweiligen Referentinnen/Referenten vervielfältigt, verbreitet oder gewerblich genutzt werden; es sei denn, das Urheberrecht erlaubt dies ausdrücklich. Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung von eza! bzw. des jeweiligen Urhebers eingeholt werden. Photographien sind unter Berücksichtig Rechter Dritter in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt eza! keinerlei Verantwortung oder Haftung.

9. Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht hierauf. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Übermittlung durch Fax-Schreiben oder E-Mail erfolgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). Für die Rechtsbeziehung aus und im Zusammenhang mit diesen Allg. Geschäftsbedingungen/Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die den gewünschten Regelungsinhalt der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Martin Sambale

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