denkmalgeschützte gebäude als neh
besondere regeln für besondere gebäude
Im Rahmen des KfW Programms "Energieeffizient Sanieren" gibt es bei denkmalgeschützten Wohngebäuden auch außerhalb der dena-Modellprojekte die Möglichkeit, Ausnahmen von den energetischen Anforderungen der Förderstufen der KfW (Effizienzhaus 100, ehemals „EnEV 2007 Neubau-Niveau“ bzw. Effizienzhaus 70, ehemals „Neubau-Niveau minus 30%“) zu gewähren. Diese Ausnahmen sind bei den regionalen Partnern der dena zu beantragen. Für Südbayern sind das die eza!-Energieberater.
Antrag richtig stellen
Aus den Antragsunterlagen muss deutlich werden, dass die geplanten energetischen Maßnahmen umfassend sind und das wirtschaftlich realisierbare Energieeinsparpotential ausgeschöpft wurde. Für die Prüfung und die Ausnahmegenehmigung fallen Kosten an, für die der Antragssteller von der dena einen Zuschuss erhält. Bitte kontaktieren Sie die eza!-Energieberatung direkt. Wir stehen Ihnen als regionaler Partner der dena für Beratung und Fragen zur Verfügung. Bis spätestens 10. Dezember 2009 müssen die Unterlagen komplett eingegangen sein.
Weitere Informationen zu den Denkmalschutzausnahmen im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" können Sie dem Leitfaden "Energieeinsparung und Denkmalschutz" entnehmen, der Ihnen unten zum Download zur Verfügung steht.
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