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energieausweis nichtwohnbau

seit 1. juli 2009 pflicht

in sonthofen steht das erste im allgäu zertifizierte gebäude - es hat sogar zwei energieausweise; einen verbraucht- und einen bedarfsausweis

Energieausweis macht Gebäude vergleichbar

Um Gebäude und deren Verbrauchsdaten miteinander vergleichen zu können und um mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung aufzuzeigen, schreibt die EnEV die Ausstellung eines Energieausweises vor. Der Energieausweis ist für alle Nichtwohngebäude seit dem 1.7.09 Pflicht, bei Verkauf, Vermietung, Leasing und Verpachtung. Für Gebäude mit mehr als 1 000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, z.B. Schulen, Behörden, Krankenhäuser aber keine Kreditinstiute, sind Energieausweise auszustellen. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Pflicht dazu besteht auch, wenn das Gebäude weder verkauft noch vermietet werden soll.

Anforderungen an Nichtwohngebäude

Die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude werden wie bei Wohngebäuden über den Jahres-Primärenergiebedarf definiert. Die Bilanz umfasst zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Anteile für Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Das neue umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach Anlage 2 der EnEV definiert ist. Als Nebenanforderungen werden die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Verbrauchsausweis greift auf Strom- und Wärmeverbrauchszahlen mindestens der letzten drei Jahre zurück. Diese werden noch nutzungsbereinigt (nur bei langen Leerständen) und witterungsbereinigt. Das ist notwendig, um echte Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Es wird der Verbrauch gewertet, der bei Durchschnittstemperatur erreicht worden wäre. Der Hintergrund: Gebäude, die ihren Verbrauchsausweis auf Basis eines besonders kalten Winters ausgestellt bekämen, hätten ja automatisch eine schlechtere Energiebilanz. Das Gleiche gilt für den Standort. Ein Gebäude im tiefsten Allgäu kann nicht objektiv mit einem am Bodensee verglichen werden. Deshalb gibt es zur Witterungs- auch eine Standortbereinigung. Als Referenzstandort für eine bundesweite Vergleichbarkeit gilt Würzburg. Das gilt nur für den Wärme-, nicht für den Stromverbrauch. Die so ermittelten Werte ergeben in Bezug auf die gesamte Fläche je einen Verbrauchskennwert. Der wird auf einer Skala markiert, ebenso der Durchschnittswert zum Vergleich. Durchschnittliche Verbrauchswerte gängiger Nichtwohngebäude sind in den "Bekanntmachungen der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand" dokumentiert.
Beim Verbrauchsausweis ist anzumerken, dass er nicht die Qualität der Bausubstanz oder des energetischen Standards wiedergibt, sondern lediglich den nutzerabhängigen Verbrauch. Das heißt, ein unter Umständen schlecht gedämmtes Gebäude, das nur selten genutzt wird, könnte besser wegkommen als ein gut gedämmtes Haus das viel genutzt wird. Um echte Einsparpotenziale aufzuzeigen und auch zu nutzen ist deshalb der

bedarfsorientierte Energieausweis

notwendig. Bei diesem Bedarfsausweis wird jetzt ein sogenanntes Referenzgebäude angelegt. Es entspricht genau dem realen Gebäude, aber hat den Stand eines heutigen Neubaus bzw. eines nach heutigem Standard sanierten Altbaus. Jetzt werden Energieaufwendungen für Heizung, Lüftung, Klimatisierung (einschließlich Kühlung und Befeuchtung), Trinkwasserversorgung und Beleuchtung erfasst und in Kennzahlen vergleichbar gemacht. Bestimmt werden auch Transmissionswärmeverluste, Lüftungswärmeverluste, Wärmebrücken, Warmwassernutzung sowie solare und interne Gewinne.

Ist auch für neue Gebäude ein Energieausweis notwendig?

Für Neubauten werden bereits seit 2007 standardmäßig nach DIN V 18599 Energieausweise ausgestellt.

In welchen Fällen ist kein Ausweis notwendig?

Bei Zwangsversteigerungen und bei denkmalgeschützten Gebäuden muss kein Ausweis vorgelegt werden. Außerdem gelten Sonderregelungen für Gebäude, etwa Zelte, die nur temporär stehen bleiben.

Wer stellt den Ausweis aus?

Die Energieausweis Berechnungen für Nichtwohngebäude dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden. hier finden sie geeignete experten.

wissenswertes zum energieausweis im wohnungsbau

Felix Geyer

Dipl. Ing. 
Bereichsleiter eza!-energiemanagement

Tel:  0831 960286-50
Fax: 0831 960286-59
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