förderung - finanzierung

  1. Zuerst muss ein Angebot eingeholt werden.
  2. Dann kann der Förderantrag, meist mit einer Kopie des Angebots gestellt werden.
  3. Erst wenn eine Förderbewilligung oder eine Bewilligung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde, darf ein Auftrag erteilt werden und die Maßnahme umgesetzt werden. 
    Ausnahme: Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Pellet). Hier Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage stellen (außer Innovationsförderung, hier Antrag vor Maßnahme).

Es gibt grundsätzlich folgende Arten von Förderprogrammen:

Zuschussförderprogramm

bei denen ein Investitionszuschuss für eine bestimmte Maßnahme ausgezahlt wird. Zuschussförderprogramme gibt es auf Bundesebene, auf Landesebene und zum Teil auch auf kommunaler Ebene.

Zinsvergünstigte Darlehen

bei denen ein Darlehen zu einem subventionierten Zinssatz für bestimmte Maßnahmen gewährt wird. Solche Förderprogramme werden meist auf Bundesebene durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten und durch alle Sparkassen und Banken abgewickelt.

Häufig reichen die staatlichen Förderprogramme zur Realisierung der geplanten Maßnahmen nicht aus. Ergänzend bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Darlehen bei Banken und Sparkassen

Flexible und auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse der Bauherrn abgestellte Vertragsgestaltung. Zinsfestschreibung, Art der Rückzahlung und Höhe der regelmäßigen Tilgung können frei bestimmt werden.

Bausparvertrag

Dies ist ein Tipp des eza!-partners Sparkasse Allgäu: Kombinieren Sie die zinsvergünstigten Darlehen mit einem Bausparvertrag. So sichern Sie sich die niedrigen Zinsen für die gesamte Laufzeit.

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Manuel Allgaier

Dipl. Betriebswirt (FH)
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