erneuerbare energien gesetz

Solarstromvergütung - Inhalt des EEG

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Das EEG trat erstmals am 1.4.2000 in Kraft.
Seit dem 1.1.09 gibt es eine Novelle, welche Einspeisebedingungen, Vergütungsregelungen und –höhe für Strom aus regenerativen Quellen neu festlegt.

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber Stromerzeugungsanlagen die regenerative Energien nutzen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom bevorzugt abzunehmen.

Die Mindestvergütungen sind für neu in Betrieb genommene Anlagen in der Regel jeweils für 20 Jahre ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen (bei Wasserkraft 30 und 15 Jahre).

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Vergütungsübersicht ab Januar 2010

Erzeugungsquellen 

  • Solare Strahlungsenergie 
  • Wasserkraft
  • Windkraft
  • Geothermie
  • Deponie-, Klär- und Grubengas
  • Biomasse                                       

  • solare Strahlungsenergie

Netzeinspeisung

Sätze für Inbetriebnahme ab 1.7.2010:

bis 30 kW                     34,05 Cent/kWh

bis 100 kW                   32,39 Cent/kWh

ab 100 kW                   30,65 Cent/kWh

ab 1000 kW                 25,55 Cent/kWh

sonstige Freiflächen      25,02 Cent/kWh

Konversionsflächen      26,15 Cent/kWh

Ackerflächen                0

Eigenverbrauch

Sätze ab 1.7.2010

bis 30 kW           bis 30%: 17,67 Cent/kWh        ab 30%: 22,05 Cent/kWh

bis 100 kW         bis 30%: 16,01 Cent/kWh        ab 30%: 20,39 Cent/kWh

ab 100 kW         bis 30%: 14,27 Cent/kWh        ab 30%: 18,65 Cent/kWh

ab 500 kW       0

 

  • Wasserkraft

    Von 3,47 Cent/kWh (> 50 MW)  bis 12,67 Cent/kWh (< 500 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen.

  • Deponiegas, Grubengas, Klärgas

    Von 4,10 Cent/kWh (> 5 MW) bis 8,87 Cent/kWh (< 500 kW)je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weitern Zuschlägen (Technologie-Bonus).

  • Biomasse

    Von 7,71 Cent/kWh (> 20 MW) bis 11,55 Cent/kWh (< 150 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weiteren Zuschlägen (Technologiebonus, nachwachsende Rohstoffe, Kraftwärmekopplung).

  • Windkraft

    Von 4,97 Cent/kWh bis 9,11 Cent/kWh je nach Randbedingungen 

Angaben ohne Gewähr.
Details über Anlagengröße und Randbedingungen EEG entnehmen.

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