erneuerbare energien gesetz
Solarstromvergütung - Inhalt des EEG
Das EEG trat erstmals am 1.4.2000 in Kraft.
Seit dem 1.1.09 gibt es eine Novelle, welche Einspeisebedingungen, Vergütungsregelungen und –höhe für Strom aus regenerativen Quellen neu festlegt.
Das EEG verpflichtet Netzbetreiber Stromerzeugungsanlagen die regenerative Energien nutzen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom bevorzugt abzunehmen.
Die Mindestvergütungen sind für neu in Betrieb genommene Anlagen in der Regel jeweils für 20 Jahre ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen (bei Wasserkraft 30 und 15 Jahre).
Vergütungsübersicht ab Januar 2010
Erzeugungsquellen
- Solare Strahlungsenergie
- Wasserkraft
- Windkraft
- Geothermie
- Deponie-, Klär- und Grubengas
- Biomasse
- solare Strahlungsenergie
Netzeinspeisung
Sätze für Inbetriebnahme ab 1.7.2010:
bis 30 kW 34,05 Cent/kWh
bis 100 kW 32,39 Cent/kWh
ab 100 kW 30,65 Cent/kWh
ab 1000 kW 25,55 Cent/kWh
sonstige Freiflächen 25,02 Cent/kWh
Konversionsflächen 26,15 Cent/kWh
Ackerflächen 0
Eigenverbrauch
Sätze ab 1.7.2010
bis 30 kW bis 30%: 17,67 Cent/kWh ab 30%: 22,05 Cent/kWh
bis 100 kW bis 30%: 16,01 Cent/kWh ab 30%: 20,39 Cent/kWh
ab 100 kW bis 30%: 14,27 Cent/kWh ab 30%: 18,65 Cent/kWh
ab 500 kW 0
- Wasserkraft
Von 3,47 Cent/kWh (> 50 MW) bis 12,67 Cent/kWh (< 500 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen. - Deponiegas, Grubengas, Klärgas
Von 4,10 Cent/kWh (> 5 MW) bis 8,87 Cent/kWh (< 500 kW)je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weitern Zuschlägen (Technologie-Bonus). - Biomasse
Von 7,71 Cent/kWh (> 20 MW) bis 11,55 Cent/kWh (< 150 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weiteren Zuschlägen (Technologiebonus, nachwachsende Rohstoffe, Kraftwärmekopplung). - Windkraft
Von 4,97 Cent/kWh bis 9,11 Cent/kWh je nach Randbedingungen
Angaben ohne Gewähr.
Details über Anlagengröße und Randbedingungen EEG entnehmen.