klimaschutzkonzepte
Ein integriertes Klimaschutzkonzept für Kommunen (mit bis zu 70% Förderung durch das Umweltministerium) umfasst sämtliche energierelevanten Bereiche des gesamten Gemeindegebietes (nicht nur die Gemeindeliegenschaften!). Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner können für die Anfertigung eines Klimaschutzkonzeptes bis zu 60% Förderung durch das BMU erhalten. Für kleinere Gemeinden gibt es die Möglichkeit gemeinsam mit dem Landkreis eine Förderung zu beantragen.
Wozu dient ein Klimaschutzkonzept?
- Bündelung und Vernetzung von bestehenden Aktivitäten (Strukturierung der Maßnahmen)
- Zusätzliche koordinierte Aktivität durch Gründung eines Klimaschutzteams (Experten und engagierte Bürger)
- Identifikation von Einsparpotenzialen
- Know How durch Informationsaustausch mit anderen Klimaschutzteams (eza!-Energieprogramm) und individuelle Betreuung durch eza!
- Aufbau neuer energiepolitischer Strukturen (z.B. Planung)
- Ermöglicht spätere eea® Teilnahme
- Landkreis, Stadt und Gemeinde werden ihrer Vorbildfunktion gerecht (Medienarbeit)
- Fördert Identifikation der Bürger mit der Stadt oder Gemeinde
Bestandteile eines Klimaschutzkonzeptes
- Energie- und CO2-Bilanz zur Standortbestimmung, Evaluation und Qualitätssicherung der Maßnahmen
- Gründung und Start eines Klimaschutzteams
- Eine Potenzialabschätzung
- Klimaschutzpolitisches Leitbild (als langfristige Orientierungshilfe)
- Entwicklung des Aktivitätenprogramms mit Bürgerbeteiligung (Kern des Konzeptes: hier wird unter Beteiligung aller relevanten Akteure ein konkretes Aktivitätenprogramm mit Zeitplan erarbeitet; wichtig: es wird auch geklärt wie die Maßnahmen mit wenig Kapitaleinsatz durchgeführt werden können)
- Konzeption von Medien- und Aktionskampagnen (zur Bewusstseinsbildung und Bürgermotivation)
eza! betreut die Kommunen bei der gesamten Konzepterstellung von der Beantragung der Fördermittel bis zur Begleitung der Umsetzung.
Zeitplan
Die Bearbeitung des Förderantrages dauert ca. 3-4 Monate. Das komplette Konzept mit allen oben aufgeführten Leistungen wird in maximal 12 Monaten erarbeitet. Dann geht es an die Umsetzung der Maßnahmen. Für diese stehen dann wieder Fördermittel des BMU zur Verfügung, die gleich nach Fertigstellung des Konzeptes beantragt werden.
Übrigens: dort, wo es sinnvoll ist, wird sofort mit der Konzepterstellung begonnen, auch Maßnahmen umzusetzen – man will ja nicht reden, sondern etwas tun!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie eine Mail an Dr. Hans-Jörg Barth oder rufen Sie an unter 0831-960286-85.