bildung zahlt sich aus
Unsere Kursangebote werden durch die Bildungsprämie gefördert und es werden für zahlreiche Kurse Fortbildungspunkte gutgeschrieben. Eine Auflistung finden Sie auf dieser Seite.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bekannt gegeben, dass das Programm Bildungsprämie weitere zwei Jahre fortgeführt wird.
Prämiengutscheine, die in der 1. Förderperiode bis 30.11.11 ausgestellt wurden, können für Fortbildungen verwendet werden, die bis spätestens 31.05.12 begonnen haben. Auch der Eigenanteil muss bis zu diesem Stichtag gezahlt sein.
eza! kurse mit bildungsprämie gefördert
Der Prämiengutschein
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Beispiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Einen Prämiengutschein erhalten Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro, bzw. 40.000 Euro beträgt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Die Rechnungsstellung über den Eigenanteil erfolgt an die Privatadresse des Teilnehmers.
dabei ist zu beachten:
- vor Kursbeginn muss eine Beratung und die Ausstellung des Prämiengutscheins erfolgen
- die Förderkriterien finden Sie unter www.bildungspraemie.info
- wir nehmen den Bildungsprämiengutschein für alle Kurse und Fachseminare an
Förderprogramm Fachkurse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds



Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für Personen aus Baden-Württemberg die Teilnahmegebühr an Weiterbildungsmaßnahmen um 30% bzw. 50% (für Teilnehmer ab 50 Jahren) reduziert werden kann. Förderfähig sind: Beschäftigte aus Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Existenzgründer, Gründungswillige, Wiedereinsteiger und Ausbilder in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft. Auch zahlreiche eza!-Kurse und Fachseminare werden gefördert.
förderung sachsen und sachsen-anhalt
Die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt bieten Zuschüsse für Weiterbildungskosten an.
Bitte wenden Sie sich direkt an die investitionsbank sachsen-anhalt, die auch die Anträge entgegennimmt und an die sächsische aufbaubank.
kontakt
Wenn Sie noch Fragen haben: foerstle(at)eza.eu
