förderung
neueinteilung der förderprogramme
Die KfW-Förderbank hat die Förderprogramme im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen neu strukturiert. Die bisherigen Förderprogramme „Ökologisch Bauen" (Programm-Nr. 144/145), „CO2-Gebäudesanierungsprogramm" (130/430) und „Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS" (143) sind durch die neuen Programme „Energieeffizient Bauen" - Neubau (153) und „Energieeffizient Sanieren" - Bestandssanierung (151) ersetzt worden. Einzelmaßnahmen werden nur noch über "Wohnraum modernisieren" (141) gefördert.
Ab 1.3.2011 werden Einzelmaßnahmen wieder gefördert (151/152 und 430). Die Förderung wird mit der Einbindung eines Sachverständigen verbunden.
- Mit dem Programm Energieeffizient Bauen wird durch zinsverbilligte Darlehen die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 40, 55 und 70 gefördert.
- Das neue Programm Energieeffizient Sanieren fasst das Förderangebot zur energetischen Modernisierung bestehender Wohngebäude zusammen.
- Im Rahmen des Programms Wohnraum Modernisieren gibt es die Programmvariante (155) „Altersgerecht Umbauen". Gefördert werden investive Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes. Technische Mindestanforderungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Gesamtqualität in Bezug auf die Barrierereduzierung sind einzuhalten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Und: Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm "Altersgerecht Umbauen" aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programmnummer 455) zur Verfügung.
Neu seit dem 1. Mai 2010 ist ein Extrazuschuss zur Barrierereduzierung.
Sie wollen in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Ein-/Zweifamilienhaus Barrieren reduzieren und wenden dazu Eigenmittel auf? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement der KfW eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 455 fördert sie Ihren Umbau mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 155). - Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Diese höheren Anforderungen werden mit der Einbindung eines Sachverständigen verbunden. Außerdem wird das Berechnungsverfahren geändert. Waren vorher der Wärmedurchgangswiderstand nur des neuen Bauteils maßgeblich sind es nach der Änderung der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Bauteils (neu und alt).
