erneuerbare energien gesetz
Solarstromvergütung - Inhalt des EEG
Das EEG trat erstmals am 1.4.2000 in Kraft.
Seit dem 1.1.09 gibt es eine Novelle, welche Einspeisebedingungen, Vergütungsregelungen und –höhe für Strom aus regenerativen Quellen neu festlegt.
Das EEG verpflichtet Netzbetreiber Stromerzeugungsanlagen die regenerative Energien nutzen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom bevorzugt abzunehmen.
Die Mindestvergütungen sind für neu in Betrieb genommene Anlagen in der Regel jeweils für 20 Jahre ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen (bei Wasserkraft 30 und 15 Jahre).
Vergütungsübersicht ab Januar 2010
Erzeugungsquellen
- Solare Strahlungsenergie
- Wasserkraft
- Windkraft
- Geothermie
- Deponie-, Klär- und Grubengas
- Biomasse
Mindestvergütungssätze ab 1.1.2010
Solare Strahlungsenergie
- Grundvergütung u.a. für Freilandanlagen: 28,43 Cent/kWh ab 1.7.2010 24,16 Cent/kWh (für Flächen mit Bebauungsplan)
Bemerkung: PV-Anlagen auf Ackerflächen werden verboten, für die vor dem 25. März kein Bebauungsplan beschlossen wurde.
PV-Anlagen an Autobahnrandstreifen oder an Schienenwegen sind möglich - Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden
- für die ersten 30 kW: 39,14 Cent/kWh ab 1.7.2010: 32,88 Cent/kWh
- für den Anteil zwischen 30 kW bis 100 kW: 37,23 Cent/kWh ab 1.7.2010: 31,27 Cent/kWh
- für den Anteil zwischen 100 kW bis 1 MW: 35,23 Cent/kWh ab 1.7.2010 29,59 Cent/kWh
Für selbst verbrauchten, nicht eingespeisten Solarstrom werden 22,76 Cent/kWh vergütet.
Ab 1.7.2010 16,5 Cent/kWh (Eigenverbauch < 30 %) und 20,88 Cent/kWh (Eigenverbauch > 30 %) Für Anlagen bis 500 kW die vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen werden. (32,88 Cent (Anlagen bis 30 kW) minus 12,00 / 16,38 Cent (Vorlage der Regierungsfraktionen CDU/CSU/FDP) wird wohl so verabschiedet.)
Für die Sätze 1.7.2010:
Quellen: Solarthemen Nr. 326 vom 29. April, Gesetzentwurf vom 23. März 2010, Vorlage der Regierungsfraktionen
- Wasserkraft
Von 3,47 Cent/kWh (> 50 MW) bis 12,67 Cent/kWh (< 500 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen. - Deponiegas, Grubengas, Klärgas
Von 4,10 Cent/kWh (> 5 MW) bis 8,87 Cent/kWh (< 500 kW)je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weitern Zuschlägen (Technologie-Bonus). - Biomasse
Von 7,71 Cent/kWh (> 20 MW) bis 11,55 Cent/kWh (< 150 kW) je nach Anlagengröße und Randbedingungen, ggf. mit weiteren Zuschlägen (Technologiebonus, nachwachsende Rohstoffe, Kraftwärmekopplung). - Windkraft
Von 4,97 Cent/kWh bis 9,11 Cent/kWh je nach Randbedingungen
Angaben ohne Gewähr.
Details über Anlagengröße und Randbedingungen EEG entnehmen.