Nur mit Ökostrom
Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen 11-kW-Ladestation inklusive Energie- und Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Wer eine Ladebox mit höherer Ladeleistung kauft, muss sie auf 11 Kilowatt drosseln lassen. Voraussetzung ist außerdem, dass ausschließlich Ökostrom verwendet wird und die Gesamtkosten der Anlage inklusive Einbau bei mindestens 900 Euro liegen. Dabei können auch notwendige Ausgaben für Elektroinstallationsarbeiten mit eingerechnet werden. Die Kosten für notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude – wie zum Beispiel Erdarbeiten – sind ebenfalls ansetzbar. Gleiches gilt für die eventuell notwendige Modernisierung der Haustechnik sowie die Telekommunikationsanbindung der Ladestation.
Als erstes Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Als erstes muss der Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Anschließend wählt man eine förderfähige Ladeeinrichtung aus (auf der KfW-Homepage gibt es eine Liste) und holt sich dafür sowie für die Elektroinstallation Angebote ein. Wenn nicht bereits geschehen gilt es zudem einen Ökostromtarif abzuschließen oder den Strombezug aus der eigenen Photovoltaikanlage sicherzustellen. Liegt ein positiver Förderbescheid vor, kann die Ladebox gekauft und installiert werden. Nachdem die Rechnungen sowie das Inbetriebnahmeprotokoll bei der KfW eingereicht worden sind und falls alle Vorgaben eingehalten wurden, wird die Förderung in Höhe von 900 Euro ausbezahlt. Besonders attraktiv ist die Förderung dadurch, dass man nur den Betrag, der 900 Euro übersteigt am Ende selber tragen muss – die Ladestation gibt es im günstigsten Fall also fast geschenkt.