45 Prozent Förderung für Austausch der alten Ölheizung

Noch immer wird in vielen deutschen Haushalten mit Öl geheizt. Das soll sich ändern. Um das Ende der Ölkessel zu beschleunigen, hat die Bundesregierung gerade die Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsystem kräftig erhöht. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird (Wärmepumpe, Pelletheizung oder Scheitholzheizung), erhält satte 45 Prozent der Investitionskosten erstattet.

Zu den förderfähigen Kosten zählen dabei nicht nur die Ausgaben für die Heizanlage selbst, sondern zum Beispiel auch für einen Pufferspeicher, eventuell nötige Arbeiten am Kamin, die Entsorgung der Altanlage und des Tanks, Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen, Ausgaben für ein Pelletslager oder andere „notwendige Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen“, wie es in den Förderrichtlinien heißt.

Für den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkessels gegen einen Pelletsheizkessel mit Pufferspeicher muss in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeter Wohnfläche mit 15.000 bis 30.000 Euro gerechnet werden – je nach Qualität und örtlichen Gegebenheiten. Bei einer Investitionssumme von beispielsweise 25.000 Euro schießt der Staat 11.250 Euro zu. Bei einer Wärmepumpenheizung wird die Höhe der Förderung genauso berechnet. Neben dem Klimaschutz sprechen damit auch finanzielle Aspekte für den Tausch einer alten Ölheizung gegen ein System, das auf erneuerbaren Energien basiert. Zuletzt hat der Iran-USA-Konflikt wieder einmal gezeigt, wie schnell die Ölpreise aufgrund politischer Entwicklungen steigen können. Wer bisher schon mit Gas geheizt hat geht auch nicht leer aus. Dann gibt es auch eine Förderung, allerdings fällt die mit 35 Prozent um 10 Prozentpunkte niedriger aus.

Der Förderantrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Wichtig: Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden, sonst gibt es keinen Zuschuss. Die in der Antragsstellung angegebenen Kosten können später nicht nach oben korrigiert werden. Daher sollte der Antrag auf der Grundlage eines soliden Kostenvoranschlags mit einem großzügigen Risikopuffer gestellt werden. Die endgültige Höhe des staatlichen Zuschusses ergibt sich nach Abschluss des Heizungstauschs

Gefördert durch:

anhand der tatsächlichen Kosten. Pro Wohneinheit sind Ausgaben von maximal 50.000 Euro förderfähig.

Auch ein Umstieg von einer Öl- auf eine Gas-Hybridheizung mit einem Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 25 Prozent der erforderlichen Heizlast – zum Beispiel über die Einbindung einer Solarthermieanlage mit entsprechender Größe wird gefördert. Dafür gibt es einen BAFA-Investitionszuschuss von 40 Prozent. Wer sich für ein solches System entscheidet, sollte allerdings bedenken, dass man dann weiterhin überwiegend mit einem fossilen Brennstoff heizt, der zudem von der geplanten CO2-Bepreisung betroffen sein wird.

Übrigens: Hausbesitzer, die zu lange mit dem Wechsel zu einem klimafreundlichen Heizsystem gewartet haben, gehen bei der BAFA-Förderung leer aus. Für den Austausch einer alten Ölheizung, die nach Energieeinsparverordnung Paragraph 10 ausgetauscht werden muss, dies betrifft Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, gibt es keine staatlichen Zuschüsse. Solche „Heizungs-Dinosaurier“ sind allerdings in deutschen Haushalten nur noch sehr selten im Einsatz.