CO₂-Kosten beim Heizen - was Mieter wissen sollten

Seit 2021 wird in Deutschland für Erdgas und Heizöl eine CO2-Abgabe erhoben, deren Höhe kontinuierlich steigt. Die Verteuerung fossiler Brennstoff soll Hausbesitzerinnen und -besitzer dazu motivieren, auf klimafreundlicher Alternativen umzusteigen. Nachdem Vermieter anfangs die Abgabe komplett auf die Mieter umlegen konnten, müssen sie sich seit 2023 auf der Grundlage eines Zehn-Stufenmodell daran beteiligen und die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung entsprechend ausweisen.

Anreizsystem für Vermieter

Dabei gilt der Grundsatz: Je schlechter die Effizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil für den Vermieter. In der höchsten Stufe mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche übernimmt der Vermieter 95 Prozent der Kosten. Bei sehr effizienten Gebäuden mit entsprechend niedrigen CO2-Abgaben tragen diese dagegen weiterhin allein die Mieter. Die Regelung soll Anreize für Hausbesitzer schaffen, die Gebäudehülle zu dämmen und eine effiziente Heiztechnik einzubauen, am besten auf der Basis erneuerbare Energien.


Ab 2028 europäisches Emissionshandelssystem

Bei der Einführung 2021 lag der Preis noch bei 25 Euro pro Tonne CO2. In diesem Jahr bewegt er sich zwischen 55 bis 65 Euro. Aktuell sind das umgerechnet knapp 21 Cent pro Liter Heizöl beziehungsweise 1,4 Cent pro Kilowattstunde beim Heizen mit Gas. Ab 2028 wird die bisherige nationale CO2-Abgabe mit einem Festpreis auch für den Gebäudesektor in Deutschland durch ein europäisches Emissionshandelssystem abgelöst. Dies führt zu marktbasierten, voraussichtlich höheren Preisen für fossile Heizbrennstoffe wie Öl und Gas. Fachleute gehen davon aus, dass sich der CO2-Preis bis 2030 im Vergleich zu heute fast verdoppeln wird. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung in einem schlecht gedämmten Haus mit einem Verbrauch von 1500 Litern Heizöl im Jahr wären dann knapp 600 Euro CO2-Abgabe fällig, die der Vermieter nahezu allein für diese Wohnung bezahlen müsste.

Enorme Einsparpotenziale mit Wärnepumpe und Pelletskessel

Kein CO2-Preis fällt hingegen beim Heizen mit einer Wärmepumpe oder mit Biomasse wie Holzpellets an. Damit lassen sich über die typische Lebensdauer einer Heizungsanlage von 20 Jahren nur durch den Wegfall  der CO2-Abgabe in vielen Fällen Kosten im fünfstelligen Bereich einsparen. Das sollten Vermieter bei einem anstehenden Heizungstausch unbedingt bedenken, auch wenn das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz den künftigen Einbau von Öl- und Gasheizungen in Zukunft erlauben soll.

Pflichten für den Vermieter

Wichtig zu wissen: In Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung sind die Vermieter dazu verpflichtet, die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung auszuweisen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu bewerten und ihren Anteil selbst von den Heizkosten der Mieter abzuziehen. Hat der Vermieter die CO2-Kosten in der Abrechnung nicht


ausgewiesen, kann man als Mieter eine Korrektur verlangen oder die abgerechneten Heizkosten um drei Prozent kürzen.

Sonderfall Etagenheizung oder vermietetes Einfamilienhaus

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern mit Öl- oder Gasheizung erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. In diesem Fall muss man dann als Mieter selbst ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist, und ihm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken.

Online-Rechner bietet Hilfe 

Hilfe bei der Bestimmung des Vermieter-Anteils an der CO2-Abgabe bietet beispielsweise der Online-Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dabei wird unter anderem der Verbrauch, der CO2-Preis und Emissionsfaktor abgefragt. Diese findet man auf der Brennstoffrechnung. Das Online-Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie Gasherde oder wenn der Denkmalschutz einer Gebäudesanierung entgegensteht und der Hauseigentümer sich dann weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen muss.

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