Wechsel zu Wärmepumpe: Was passiert mit Gasanschluss?

Wer seine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen will, muss sich nicht nur Gedanken rund um die neue Heizung machen, zum Beispiel wo die Außeneinheit der Wärmepumpe platziert werden soll. Mit der Umstellung stellt sich auch die Frage, was mit dem alten Gasanschuss passiert, der dann nicht mehr benötigt wird.

Gute Nachricht

Hier gibt es für die Hausbesitzerinnen und -besitzer im Versorgungsgebiet des Gasnetzbetreibers Schwaben Netz zunächst einmal eine gute Nachricht. Während man in anderen Teilen Deutschlands im Zusammenhang mit der Stilllegung und dem Rückbau von Gasleitungen immer wieder von Problemen und astronomisch hohen Kosten hört und liest, ist die Stilllegung eines Gasanschlusses im Gebiet von Schwaben Netz offensichtlich unkompliziert und nach Auskunft des Netzbetreibers auch kostenlos – außer die Leitung soll auch noch zurückgebaut werden. Aber dazu später mehr.

 


Formular ausfüllen

In einem ersten Schritt gilt es, das Formular „Auftrag zum Zählerausbau / Antrag zur Trennung des Netzanschlusses“ auszufüllen und an Schwaben Netz zu schicken. Das Formular findet man auf der Homepage von Schwaben Netz und kann dort heruntergeladen werden.

Keine Servicegebühren oder Vorhaltepauschalen

Auf diesem Formular können Hausbesitzer zwischen den Optionen „Ausbau des Erdgaszählers“ oder „Rückbau der Erdgas-Anschlussleitung“ wählen. Bei der ersten Variante, die in den meisten Fällen ausreicht und kostenlos ist, wird nur der Zähler entfernt und der Anschluss stillgelegt. Ein vollständiger Ausbau der Anschlussleitung ist beim Wechsel von einer Gasheizung zur Wärmepumpe nicht zwingend erforderlich. Laufende Kosten in Form von Servicegebühren oder Vorhaltepauschalen fallen laut Schwaben Netz nach der Stilllegung nicht an.

Rückbaugebühren sind umstritten

Der Rückbau ist eine zusätzliche Option – dann nämlich, wenn der Anschluss aus baulichen Gründen tatsächlich verschwinden soll. Übernimmt dabei Schwaben Netz den vollständigen Rückbau der Gasleitung einschließlich der notwendigen Tiefbauarbeiten stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben dem Auftraggeber 750 Euro in Rechnung. Der Betrag reduziert sich um 400 Euro, falls der Kunde die Tiefbauarbeiten selbst ausführt und Schwaben Netz nur den übrigen Rückbau übernehmen muss. Ob der Netzbetreiber tatsächlich solche Kosten für den Rückbau erheben kann, ist derzeit umstritten. Die Verbraucherzentrale Niedersachen hatte beim Oberlandesgerichts Oldenburg Klage eingereicht, weil dort der zuständige Netzbetreiber rund 1.000 Euro für den Rückbau von einem Hauseigentümer verlangte. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Netzbetreiber nicht berechtigt ist, diese Kosten weiterzugeben. Dieser ging jedoch in Revision. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht hierzu noch aus.

 

 

Geringer Aufwand, einfach umzusetzen – in aller Regel fällt die Entscheidung zugunsten der Lösung mit dem Zählerausbau und anschließender Stilllegung des Anschlusses. Bei manchem Hausbesitzer auch deshalb, weil es die Möglichkeit offenlässt, später gegebenenfalls doch wieder zu Gas zurückzukehren – zum Beispiel auch für den Fall, dass eine Hybrid-Lösung in Form einer Kombination aus Gas- und Wärmepumpen-Heizung zum Einsatz kommen soll. Bei der bloßen Stilllegung bleiben die Rohre im Boden und ein Wiederanschluss ist dann ohne großen Aufwand möglich.

Thema Gasliefervertrag

Übrigens: Der Gasbezugsvertrag endet automatsch mit dem Ausbau des Zählers. Eine separate Kündigung des Gasliefervertrages ist laut Energie Schwaben nicht nötig.

 

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Förderung

Dieser Energietipp ist im Rahmen des Projektes SaveEnergyTogether entstanden, das durch das LIFE-Programm der Europäischen Union unter der Fördernummer 101120878 kofinanziert wird.

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