Sanierungspflichten bei Erbschaft
Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Was viele Erben nicht wissen: wer ein Haus erbt, hat auch Pflichten. So schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach Antritt der Erbschaft umgesetzt werden müssen, um den Energiestandard des Gebäudes zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Sanierungspflichten betreffen Häuser mit Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 und gelten übrigens auch beim Kauf oder beim Eigentümerwechsel durch eine Schenkung. Wird den Verpflichtungen nicht nachgekommen, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Oberste Geschossdecke dämmen
Unter anderem schreibt der Gesetzgeber vor, die oberste Geschossdecke eines Gebäudes zu dämmen, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz einhält. Alternativ kann auch das Dach gedämmt werden. Dabei gelten klare Vorgaben: Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Dämmung darf maximal 0,24 W/m²K betragen.
Austausch von Konstanttemperaturkessel
Unter die Sanierungspflicht fällt unter Umständen auch die Heizung. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen gegen moderne, effizientere Geräte ausgetauscht werden – es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Diese dürfen weiter betrieben werden, im Gegensatz zu sogenannten Konstanttemperaturkessel, die aber nur noch ganz selten anzutreffen sind.
Heizungsrohre im Keller
Daneben müssen im Falle eines Eigentümerwechsels auch die zugänglichen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Kellerräumen gedämmt werden – eine kostengünstige Maßnahme, die dazu beiträgt, die Wärmeverluste erheblich zu verringern.
Keine staatliche Schikane
Generell lässt sich feststellen, dass alle drei vorgeschriebenen Maßnahmen absolut sinnvoll und keinesfalls als staatliche „Schikane“ angesehen werden sollten. Wie bei den Rohrleitungen ist auch beim Dämmen der obersten Geschoßdecke der finanzielle Aufwand überschaubar und der Energieeinspareffekt auf jeden Fall spürbar. Mit etwas handwerklichem Geschick können sowohl die Rohr- als auch die Geschossdeckendämmung selbst ausgeführt werden.
Attraktive Förderung
Was die Kosten für den Heizungstausch betrifft, werden diese durch die nach wie vor attraktive staatliche Förderung beim Umstieg von einer alten Öl- oder Gasheizung auf erneuerbare Energie kräftig abgefedert. In den meisten Fällen schießt hier der Staat bis zu 50 Prozent zu, bei Haushalten mit niedrigem Einkommen sind es sogar bis zu 70 Prozent.
Ausnahmeregelungen
Im Übrigen gibt es auch Ausnahmen, die die neuen Eigentümer von den Verpflichtungen zur energetischen Gebäudesanierung befreien können, dann nämlich, wenn die Sanierung unverhältnismäßig oder technisch nicht machbar ist.

Und noch ein Rat: Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben ist der Eigentümerwechsel, egal ob durch Erbschaft, Schenkung oder Kauf, immer der perfekte Zeitpunkt, um eine Immobilie fit für die Zukunft zu machen – am besten in Form einer Komplettsanierung mit Dach- und Fassadendämmung, Fenstertausch, neuer Heizung mit Wärmepumpe oder Holzpellets, Solaranlage sowie Einbau einer Lüftungsanlage. Damit senkt man nicht nur den Energieverbrauch dauerhaft, sondern steigert den Wohnkomfort enorm. Mögliche Energiepreissteigerungen werden zur Nebensache. Nach wie vor gibt es auch hohe staatliche Zuschüsse für energetische Sanierungen auf Effizienzhaus-Niveau.
Individueller Sanierungsfahrplan hilft
Scheitert die Komplettsanierung dennoch an den finanziellen Möglichkeiten bietet sich eine Sanierung in Schritten an. In diesem Fall sollte man unbedingt von einem dafür qualifizierten Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Das sorgt dafür, dass die Maßnahmen in ein Gesamtkonzept für das Gebäude integriert werden. Künftige Sanierungsarbeiten werden gleich mitgedacht und Fehler vermieden.
Fachleute finden
Sie suchen für Ihr Projekt ein Architektur- und Planungsbüro, einen Handwerksbetrieb oder eine Bau- und Energiefirma mit Qualitätssicherung? Mit den eza!-Partnern finden Sie kompetente Fachleute für Ihr Projekt!
Unser FördermittelCheck zeigt Ihnen die passenden Förderprogramme
Hier finden Sie weitere Energietipps
Sie wollen wissen, wie Sie den Energiebedarf in Ihrem Haus senken oder erneuerbare Energien besser nutzen können? Die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale hilft Ihnen weiter.
Zu den Energieberatungsangeboten von eza! und Verbraucherzentrale