Noch attraktivere Förderung für energetische Sanierung

Niedrigerer Energieverbrauch, höherem Wohnkomfort und Wertsteigerung der Immobilie – sein Haus energetisch zu sanieren, lohnt sich gleich in mehrfacher Hinsicht. Zumal die Förderkonditionen der KfW-Bank, über die die staatlichen Zuschüsse abgewickelt werden, seit 24. Januar nochmals deutlich attraktiver geworden sind.

So erhöht sich für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum der KfW-Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) um 12,5 Prozent. Grundsätzlich gilt: Je besser der Energiestandard nach der Sanierung ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus – die Spanne reicht bei Komplettsanierungen von 25 bis 40 Prozent, die bei Rückzahlung des Kredits erlassen werden. Nachdem gleichzeitig der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit von 100.000 auf 120.000 Euro gestiegen ist, kann da eine ordentliche Summe zusammenkommen.

Wer beispielsweise sein Haus mit einer guten Wärmedämmung, dem Einbau einer Komfortlüftung und einer Heizung mit erneuerbaren Energien zum KfW-Effizienzhaus 55 saniert, bekommt 40 Prozent der Kreditsumme vom Staat geschenkt – macht je nach Kreditbetrag bis zu 48.000 Euro. Dazu kommt noch ein sehr niedriger Zinssatz der KfW-Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen: 0,75 Prozent bei einer Zinsbindung von zehn Jahren.

Eine interessante Variante bei größeren Einfamilienhäusern: Die KfW-Kreditsumme und damit auch der Tilgungszuschuss verdoppeln sich, wenn gleichzeitig mit der energetischen Sanierung noch eine weitere Wohneinheit eingerichtet wird – zum Beispiel eine Einliegerwohnung, die man für Gäste, als Arbeitszimmer oder zur Vermietung nutzen kann. Für die Anerkennung als zweite Wohneinheit sind ein eigener Eingangsbereich – auch über einen von der Hauptwohnung abgetrennten Flur möglich –, eine Nasszelle mit WC und eine Kochgelegenheit mit Spüle und Kochmöglichkeit erforderlich. Theoretische können auch noch weitere Wohneinheiten geschaffen werden, mit nochmals höheren KfW-Kreditsummen und Tilgungszuschüssen.

Attraktive Zuschüsse winken auch Hausbesitzern, die mit Einzelmaßnahmen wie Fassaden- oder Dachdämmung, Austausch der Fenster oder Einbau einer Lüftungsanlage den Energieverbrauch ihrer Immobilie senken wollen. Hier beträgt der maximale Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent, spart man bei der Kreditrückzahlung bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit. Bislang lag bei Einzelmaßnahmen der Tilgungszuschuss bei 7,5 Prozent.

Gefördert durch:

Hausbesitzer, die die energetischen Umbaumaßnahmen aus Eigenmitteln finanzieren und keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen wollen, profitieren seit 24. Januar ebenfalls von besseren Förderkonditionen (KfW-Programm 430). Hier steigen die Investitionszuschüsse um zehn Prozent, beginnend bei 25 Prozent für die Sanierung zum Effizienzhaus 115. Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 120.000 Euro) – macht bis zu 48.000 Euro.

Auch hier besteht die Möglichkeit im Zuge der energetischen Sanierung eine zweite Wohneinheit im Haus zu schaffen und damit den Investitionszuschuss zu verdoppeln. Die Zuschussvariant ohne Kredit ist aber nur bei Ein- oder Zweifamilienhäusern möglich. Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt ab sofort 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal gibt es 10.000 Euro pro Wohneinheit.

Was viele Hausbesitzer immer noch nicht wissen: Wer sich bei einer energetischen Sanierung für eine qualifizierte Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten entscheidet, bekommt 50 Prozent der Ausgaben – maximal 4.000 Euro – erstattet. Einen solchen Fachmann für die Planung, Ausschreibung und Qualitätskontrolle zu engagieren, lohnt sich dabei nicht nur wegen der hohen Förderung. Er hilft, Fehler und Mehrkosten zu vermeiden. Und was ebenfalls wichtig ist: mit einem Baufachmann an der Seite wird die Sanierungsphase deutlich stressfreier.