Förderung: Das ändert sich 2021 bei Sanierungen

Sie soll der Vereinfachung dienen und den Zugang zu den attraktiven Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren erleichtern – gemeint ist die Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Darin werden die zehn bestehenden Förderprogramme zusammengefasst. Teile der BEG mit noch besseren Förderkonditionen sind bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft. Ab 1. Juli werden dann weitere Neuerungen der Bundesförderung umgesetzt. Welche Änderungen sich daraus für die energetische Gebäudesanierung ergeben, soll im Folgenden erläutert werden.

Gelten noch bis 30. Juni die bislang gültigen Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen, die auf Kreditbasis finanziert werden, und Komplettsanierungen, so wird es zum 1. Juli mehrere Neuerungen geben.

Neu: Effizienzhaus 40-Standard

Unter anderem wird dann der besonders hochwertige Effizienzhaus 40-Standard in der Sanierung mit einer Spitzenförderung von 45 Prozent eingeführt. Zudem honoriert der Gesetzgeber ab 1. Juli den Einsatz erneuerbarer Energien stärker. Wird die Wärme zu mindestens 55 Prozent auf der Basis erneuerbarer Energien (EE) erzeugt, zahlt der Staat bei der Sanierung zum Effizienzhaus einen sogenannten „Effizienzhaus EE-Bonus“ von fünf Prozent obendrauf.

Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Und wer sich für die Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) entschieden hat, profitiert dann zusätzlich vom iSFP-Bonus, ebenfalls in Höhe von fünf Prozent. Im individuellen Sanierungsfahrplan schlägt der beauftragte Effizienzhaus-Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor.

Bis zu 55 Prozent Förderung

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 übernimmt der Staat also bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zuschüsse können sich damit im Falle eines Einfamilienhauses inklusive Einliegerwohnung (sie zählt als zusätzliche Wohneinheit) auf mehr als 150.000 Euro summieren.

Ab sofort Neuerungen bei Einzelmaßnahmen

Schon jetzt gestartet ist die neue Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen. Wer beispielsweise seine alten zugigen Fenster ersetzen, die Fassade oder das Dach dämmen will und dafür genügend Geld auf der Seite hat, also keinen Förder-Kredit benötigt, beantragt den Investitionszuschuss ab sofort nicht mehr bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA – jener Stelle, die bislang nur für die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zuständig war.

Gefördert durch:

Nur noch ein Antrag

Damit ist jetzt nur noch ein Antrag für die Bezuschussung von Effizienzmaßnahmen (zum Beispiel Dachdämmung) und erneuerbare Energien (zum Beispiel Einbau einer Pelletheizung) sowie die Förderung einer Baubegleitung nötig. Für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten, dessen Einsatz eine korrekte Umsetzung auch bei Einzelmaßnahme garantieren soll, zahlt der Staat bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 2.500 Euro. Zugleich ist die maximale Zuschusshöhe für eine Einzelmaßnahme auf 12.000 Euro gestiegen. Dazu kommen noch bis zu 3.000 Euro als iSFP-Bonus, falls ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt worden ist.

Mehrmalige Förderung von Einzelmaßnahmen

Eine weitere Änderung, die jetzt schon gilt: Wurde bislang bei Einzelmaßnahmen die Höhe der förderfähigen Kosten pro Objekt auf einmalig 50.000 Euro begrenzt, kann ab sofort im Folgejahr erneut ein Zuschussantrag für den nächsten Sanierungsschritt gestellt werden – auch dann winken wieder bis zu 15.000 Euro als Zuschuss für die neuerliche Einzelmaßnahme.

Höherer Wohnkomfort, niedrigere Energiekosten und Werterhalt der Immobilie – bei den attraktiven Zuschüssen gilt aktuell also mehr denn je der Grundsatz: energetisch sanieren lohnt sich!

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