Energieeffizientes Bauen wird ab 1. Juli noch mehr gefördert

Was ändert sich 2021 bei der Förderung fürs energieeffiziente Bauen und Sanieren? In diesem Energietipp wird die Frage für den Bereich Neubau beantwortet.

Jetzt schon bei der Planung an die neuen Regeln denken

Wichtig: Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die mehrere Förderprogramme zusammenfasst und damit der Vereinfachung dient, greift bei Neubauvorhaben erst ab 1. Juli 2021. Bis dahin gelten noch die bisherigen Förderkonditionen und -bestimmungen. Aber wer jetzt erst mit seinen Planungen beginnt, der kann sich gleich an den neuen Regeln orientieren.

Drei Effizienzhaus-Standards

Die Systematik der Förderung bleibt gleich. Gefördert wird wenn ein Energiestandard erreicht wird, der besser als der gesetzlich im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgeschriebene Standard ist. Gefördert werden die Standards Effizienzhaus 55, das bessere Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus. Die Zahl sagt dabei immer aus wieviel Prozent der Primärenergie das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt. Der gesetzliche Mindeststandard entspricht dabei einem Effizienzhaus 70. Gefördert wird wie bisher mit zinsvergünstigten Darlehen, zu denen ein Tilgungszuschuss gezahlt wird oder neu jetzt als Alternative auch mit einem direkten Zuschuss.

Höhere Förderung mit Erneuerbare-Energien-Paket

Neu ist ab 1. Juli die Einführung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakets (EE-Paket) bei der Effizienzhausförderung. Damit belohnt der Gesetzgeber den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung. Der EE-Bonus wird das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Förderstelle ersetzen. Bei einem Effizienzhaus 55 oder einem Effizienzhaus 40 steigt demnach die Förderung durch den Bonus um 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien (zum Beispiel Pellets oder Wärmepumpe) stammen. Im Falle des Effizienzhaus 55 erhöht sich mit EE-Bonus die staatliche Förderung von 15 auf 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Beim besseren Effizienzhaus 40 klettert der Zuschuss durch den Erneuerbare-Energie-Bonus von 20 auf 22,5 Prozent.

Dank intelligenter Planung doppelt profitieren

Was das Ganze noch interessanter macht: die förderfähigen Kosten steigen mit der Nutzung des EE-Pakets von 120.000 auf 150.000 pro Wohneinheit. Bauherren, die beispielsweise ein Effizienzhaus 40 errichten und bei der Wärmeerzeugung auf eine Pelletsheizung oder eine Wärmepumpe setzen, bekommen damit vom Staat bis zu 33.750 Euro geschenkt – als Zuschuss oder als Tilgungszuschuss, falls die Kreditvariante gewählt wird. Die Summen gelten jeweils pro Wohneinheit. Wer also sein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung plant, die als weitere Wohneinheit zählt, kann die Fördersumme sogar noch verdoppeln.

Auch das Effizienzhaus 40 Plus als höchster Energiestandard, bei dem zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage in der Bilanz mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, profitiert ab 1. Juli von der Erhöhung der förderfähigen Kosten.

Gefördert durch:

Hier winken 25 % Tilgungszuschuss oder Zuschuss. Damit liegt die Maximalförderung bei 37.500 Euro pro Wohneinheit.

Nachhaltigkeits-Bonus als Alternative

Neu ist ab 1. Juli im Neubaubereich auch das Nachhaltigkeits-Paket (NH-Paket) mit einem Förderbonus von ebenfalls 2,5 Prozent – quasi als Alternative zum erneuerbare Energien-Paket. Beide können nicht miteinander kombiniert werden. Um den NH-Bonus zu erhalten, muss eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen.

Bis zu 5.000 Euro für die Baubegleitung

Nochmals attraktiver wird ab Mitte des Jahres die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Fachmann. Statt der bisher maximal 4.000 Euro übernimmt dann der Staat bis zu 5.000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäuser und bis zu 20.000 Euro bei größeren Gebäuden.

Energieeffizienz bei Nichtwohngebäuden wird besser gefördert

Spürbare Verbesserungen erwarten die Bauherren von Nichtwohngebäuden. So wird hier ab 1. Juli die Förderung beim Bau eines privaten oder kommunalen Nichtwohngebäudes nach Effizienzhaus 55-Standard deutlich nach oben korrigiert und an die Fördersätze beim Wohnbau angeglichen. Zusätzlich wird das Effizienzhaus 40 eingeführt, mit bis zu 22,5 Prozent Förderung, wenn man den EE- oder NH-Bonus nutzt. Ein wichtiger Schritt, um auch im Nichtwohnbau-Bereich eine besonders energieeffiziente Bauweise voranzutreiben.

Unsere Förderdatenbank zeigt Ihnen die passenden Förderprogramme

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