Steuerbonus fürs energieeffiziente Sanieren

Damit Deutschland die im Pariser Abkommen fixierten Klimaziele einhalten kann, gilt es nicht zuletzt den Heizenergieverbrauch im Wohnsektor drastisch zu senken. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Um diese voranzutreiben, gibt es zinsgünstige Darlehen und hohen Tilgungs- beziehungsweise Investitionszuschüssen (bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit) von der KfW. Angeboten wird aber auch ein Steuerbonus, für den sich Hausbesitzer bei energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen als Alternative zur KfW-Förderung entscheiden können.

Um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen, muss allerdings das Haus oder die Wohnung – anders als bei der KfW-Förderung – selbst bewohnt werden. Eine weitere Voraussetzung: die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt.

Ist beides erfüllt, können Haus- und Wohnungsbesitzer über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 20 Prozent der anfallen Kosten (bis maximal 200.000 Euro) für Dämmmaßnahmen, die Erneuerung der Fenster, den Einbau einer Lüftungsanlage, den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung von der Steuer abziehen – macht eine Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro. Der Steuerabzug erfolgt in etwa gleichen Teilen in den drei der Sanierung folgenden Jahren. Eine zusätzliche weitere Förderung, beispielsweise von BAFA oder KfW darf nicht genutzt werden.

Für die Sanierungsmaßnahmen gelten, damit sie steuerlich begünstigt werden, dieselben Kriterien wie für die KfW-Förderung. Allerdings muss bei der Steuerbonus-Variante die Einhaltung nicht wie bei der KfW von einem unabhängigen, zertifizierten Energieeffizienz-Experten bestätigt werden. Hier reicht die Bescheinigung der ausführenden Handwerksfirma über eine korrekte Umsetzung aus. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, einen Energieberater

Gefördert durch:

einzuschalten, können zwar 50 Prozent der Kosten für diesen von der Steuerschuld abgezogen werden. Verpflichtend ist die Beratung aber nicht.

Die steuerliche Förderung wirkt damit zwar einfacher zu erreichen, Fachleute raten aber zur KfW-Förderung – wegen der besseren Qualitätssicherung, aber vor allem auch weil die Zuschüsse in der Regel höher als die Steuerentlastungen sind, vor allem dann, wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.

In den allermeisten Fällen hält sich aber auch für eine KfW-Förderung der Aufwand auf Bauherrenseite in Grenzen. Insbesondere dann, wenn man einen Planer oder Architekten für die qualifizierte Baubegleitung engagiert hat. Der Fachmann kümmert sich nicht nur um die Ausschreibung, Koordination und eine korrekte Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle, sondern auch um die KfW-Antragsstellung. Die Erfahrung zeigt: eine qualifizierte Baubegleitung erspart dem Hausbesitzer viel Arbeit und Ärger, schützt vor Bauschäden und unnötigen Kosten – zumal die KfW die Hälfte der Kosten (bis zu 4.000 Euro) dafür auch noch übernimmt.