Allgäu

Zuschüsse für Baubegleitung

Um den Klimaschutz in der Region voranzubringen, bietet die Stadt Kempten attraktive Förderprogramme mit Zuschüssen bis zu 4000 Euro an. Die entsprechenden Förderprogramme der Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sind bereits ausgelaufen.

Förderungen sind an den KfW- bzw. BAFA-Zuschuss für Baubegleitung gekoppelt. Danach können nur jene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in den Genuss der Förderung kommen, die gleichzeitig die Baubegleitung eines qualifizierten Sachverständigen gemäß den Vorgaben der KfW und des BAFA in Anspruch nehmen.

Ziel sowohl der Bundes-Förderung wie auch der kommunalen Programme ist es, mit einer neutralen Beratung durch fachkundige Planer und Architekten die Umsetzung von tatsächlich nachhaltigen und zukunftsweisenden Sanierungskonzepten zu garantieren.

Die Erfahrungen zeigen, dass Fehler in der Planung und Bauausführung vermieden werden, wenn ein kompetenter Fachmann von Anfang die Fäden in der Hand hält und später als  Baubegleiter eine Sanierung überwacht und die Arbeiten der Handwerker koordiniert.

Vorgaben für die Förderung

Förderprogramm der Stadt Kempten

Hier ist momentan noch eine Antragstellung möglich.

Die Stadt Kempten fördert die fachliche Baubegleitung einer Gebäudesanierung nach KfW- bzw. BAFA-Kriterien sowie den damit in Verbindung stehenden Einsatz nachwachsender regionaler Bau- und Dämmstoffe. Das Gebäude, für das die Förderung beantragt wird, muss sich in der Stadt Kempten befinden. Die Zusatzförderung der Stadt Kempten ist an die Bundes-Förderung für Baubegleitung gekoppelt. Verpflichtend ist zudem eine Vorabberatung über die Sanierungsmöglichkeiten und die dafür möglichen Förderungen beim Energie- und Umweltzentrum Allgäu oder bei einem zugelassenen Enegieeffizienz-Experten.

Das Förderprogramm Baubgeleitung der Stadt Kempten ist zudem kombinierbar mit dem Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Kempten.

 

Förderprogramm des Landkreises Ostallgäu

Aktueller Hinweis: Der Landkreis Ostallgäu hat das Förderprogramm nunmehr nach erfolgreichen Jahren auslaufen lassen. Daher können keine neuen Förderanträge mehr bewilligt werden.

Neben der Bundes-Förderung für Baubegleitung mussten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss der kommunalen Mittel zu kommen: So waren nur Antragssteller förderberechtigt, die ein Gebäude im Landkreis zusammen mit einem regionalen Baubegleiter sanierten. Waren diese Vorgaben erfüllt, wurde der Antrag anhand eines Punktekatalogs bewertet. Die Kriterien dafür hatte das Holzforum Allgäu festgelegt. Regionalität spielte dabei eine wichtige Rolle.