Energetisch Bauen und Sanieren: Änderungen bei der Förderung

Beim Bau eines Effizienzhauses oder einer Sanierung zum Effizienzhaus greifen ab 1 Juli Neuerungen in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG. Letztere ist seit Anfang des Jahres in Kraft, fasst mehrere Förderprogramme zusammen und soll damit der Vereinfachung dienen.

Neu: Zuschuss-Variante im Neubaubereich

Gefördert werden im Neubaubereich die Standards Effizienzhaus 55, das bessere Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus. Die Zahl gibt an, wieviel Prozent der Primärenergie das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt. Der gesetzliche Mindeststandard entspricht derzeit in etwa einem Effizienzhaus 70. Gefördert wird – wie bisher schon – mit zinsvergünstigten Darlehen, zu denen ein Tilgungszuschuss gezahlt wird, oder neu jetzt auch als Alternative mit einem direkten Zuschuss.

Bonus mit Erneuerbare-Energien-Paket

Neu ist ab 1. Juli die Einführung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakets (EE-Paket), das den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung belohnt und das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ersetzt. Bei einem Effizienzhaus 55 oder einem Effizienzhaus 40 steigt die Förderung durch den Bonus um 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien (zum Beispiel Holzpellets oder Wärmepumpe) stammen, also von 15 auf 17,5 Prozent beziehungsweise von  20 auf 22,5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bessere Förderkonditionen mit EE-Paket

Was das Ganze noch interessanter macht: die förderfähigen Kosten erhöhen sich mit der Nutzung des EE-Pakets von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die beispielsweise ein Effizienzhaus 40 errichten und bei der Wärmeerzeugung auf eine Pelletsheizung oder eine Wärmepumpe setzen, bekommen damit vom Staat bis zu 33.750 Euro geschenkt – und zwar pro Wohneinheit. Mit dem Einbau einer Einliegerwohnung verdoppelt sich die Fördersumme.

Bis zu 37.500 Förderung für Effizienzhaus 40 Plus

Auch das Effizienzhaus 40 Plus als höchster Energiestandard, bei dem zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage zusätzlich Strom erzeugt wird, profitiert ab 1. Juli von der Erhöhung der förderfähigen Kosten. Hier winken 25 Prozent Zuschuss. Damit liegt die Maximalförderung bei 37.500 Euro pro Wohneinheit.

Einführung eines Nachhaltigkeits-Pakets

Neu ist ab 1. Juli im Neubaubereich zudem das Nachhaltigkeits-Paket (NH-Paket) mit einem Förderbonus von ebenfalls 2,5 Prozent – als Alternative zum erneuerbare Energien-Paket. Beide können aber nicht miteinander kombiniert werden. Um den NH-Bonus zu erhalten, muss eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen.

Höhere Zuschüsse für Baubegleitung

Nochmals attraktiver wird die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Fachmann. Statt der bisher maximal 4.000 Euro übernimmt dann der Staat bis zu 5.000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäuser und bis zu 20.000 Euro bei größeren Gebäuden.

Neuerungen im Sanierungsbereich

Auch beim energetischen Sanieren gibt es Verbesserungen. Unter anderem wird der besonders hochwertige Effizienzhaus 40-Standard mit einer

Gefördert durch


Spitzenförderung von 45 Prozent eingeführt. Außerdem honoriert der Gesetzgeber auch hier den Einsatz erneuerbarer Energien stärker. Wird die Wärme zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) erzeugt, zahlt der Staat bei Sanierungen zum Effizienzhaus den „Effizienzhaus EE-Bonus“ von fünf Prozent obendrauf und erhöht die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro.

Bis zu 50 Prozent Förderung

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 übernimmt der Staat also bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zuschüsse können sich damit im Falle eines Einfamilienhauses inklusive Einliegerwohnung als zusätzliche Wohneinheit auf 150.000 Euro summieren.

Individueller Sanierungsfahrplan bei schrittweisem Vorgehen

Übrigens: Hausbesitzer, die ihre Immobilie nicht in einem Zug sanieren, sondern schrittweis vorgehen, profitieren von höheren Zuschüssen, wenn sie von einem Effizienzhaus-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellen lassen. Bei der Umsetzung gibt es dann den zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozent auf alle Maßnahmen. Im individuellen Sanierungsfahrplan schlägt der beauftragte Effizienzhaus-Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor.

 

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