Was der Energieausweis aussagt

Ist mein Haus in energetischer Sicht fit für die Zukunft oder besteht Handlungsbedarf? Und wenn ja, welche Maßnahmen bringen den größten Effekt? Diese Frage stellen sich derzeit viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Falls ein Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist, gibt dieser erste Hinweise darauf. Denn der Energieausweise ist so etwas wie der energetische Steckbrief eines Gebäudes.

Zwei Arten von Energieausweisen

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis – wobei für Gebäude unter fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor November 1977 Bedarfsausweise ausgestellt werden müssen, außer das Gebäude erfüllt aufgrund späterer Sanierungsmaßnahmen das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977.

Bedarfsausweis ist meist aussagekräftiger

Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes an. Dabei wird sowohl die Bausubstanz, die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage anhand eines technischen Gutachtens bewertet. Zudem werden sinnvolle Sanierungsmaßnahmen aufgeführt. Anders als der Energiebedarfsausweis wird der Energieverbrauchsausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der Bedarfsenergieausweis ist in der Regel aussagekräftiger, weil er eine nutzerunabhängige Beurteilung ermöglicht.

Energieeffizienzklassen von A+ bis H

Um dem Laien die Einordnung leichter zu machen, wurde 2014 bei der Ausstellung der Energieausweisen ähnlich wie bei Elektrogeräten die Einteilung in die Energieeffizienzklassen A+ bis H zusätzlich zur bisherigen Farbskala eingeführt. Dabei reicht die energetisch beste Effizienzklasse A+ beim Endenergiebedarf von null bis 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr (kWh/m²a). Ab 250 kWh/m² fällt das Gebäude unter die schlechteste Effizienzklasse H. Die Farbskala im „alten“ Energieausweis reichte noch bis 400 kWh/m²a. Die Einordnung der Gebäude ist durch die Verkürzung der Farbskala strenger geworden. Ein Gebäude mit einem Endenergie-Kennwert von 150 kWh/m²a, das in früheren Jahren noch als gut galt, lag ehemals noch mitten im grünen Bereich der Farbskala. Im aktuellen Energieausweis werden diese Gebäude in die Effizienzklasse „E“ eingeordnet und liegen damit im orangen Bereich.

Ab Gebäudeklasse F auf jeden Fall dämmen

Stellt sich die Frage, welche Handlungsempfehlung sich aus der jeweiligen Effizienzklasse ableiten lässt. Ab der Gebäudeklasse F sollten auf jeden Fall Dämmmaßnahmen ins Auge gefasst werden, um das Haus auch wärmepumpentauglich zu machen. Den größten Effekt erzielt man dabei mit einer Fassadendämmung, die allerdings auch am aufwändigsten ist. Fehlen aktuell die finanziellen Mittel dafür, sollte, wenn das Dach nicht ausgebaut ist, zumindest die oberste Geschossdecke gedämmt werden – mit etwas handwerklichem Geschick lässt sich diese Maßnahme auch in Eigenregie umsetzen. Gleiches gilt für eine Kellerdeckendämmung, durch die ebenfalls der Energieverbrauch sinkt und der Wohnkomfort steigt.


Gebäude der Effizienzklasse D bis E haben bereits eine etwas bessere Gebäudehülle. Auch hier gibt es oftmals Optimierungsmöglichkeiten, indem man die alten Fenster gegen dreifach verglaste Modelle austauscht, oder Dämmmaßnahmen umsetzt. Im Fokus wird aber der Umstieg auf erneuerbare Wärme stehen. In der Regel ist die Umstellung auf eine Wärmepumpe gut möglich – am besten in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die unter anderem klimafreundlichen Strom für den Betrieb der Wärmepumpe liefert.

Wärmepumpe statt Öl- oder Gasheizung

Bei Häusern der Effizienzklasse A+ bis C bewegt sich die Gebäudehülle auf einem guten bis sehr gutes Niveau. Wird noch mit Öl oder Gas geheizt, gilt hier die Empfehlung, auf eine Wärmepumpe umzusteigen. Und falls noch nicht vorhanden, sollte ebenfalls eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden.

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