Was tun mit einer Ü20-PV-Anlage?
Photovoltaikanlagen sind echte Dauerläufer. In den meisten Fällen produzieren die Module auch 25 oder 30 Jahre nach Inbetriebnahme noch Strom. Was also tun, wenn die funktionierende Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung mit der bis dato garantierten Einspeisevergütung fällt? Die gute Nachricht: Für diese sogenannten Ü20-Anlagen gibt es mehrere Möglichkeiten für den Weiterbetrieb.
Bescheidene "Auffangvergütung"
Wer als Anlagenbetreiber nichts unternimmt, bleibt „Volleinspeiser“, sprich der gesamte erzeugte Solarstrom fließt wie bisher ins öffentliche Netz. Dafür erhält man vom Netzbetreiber die gesetzlich festgelegte „Auffangvergütung“. Deren Höhe wird am Ende jeden Jahres festgelegt und entspricht dem durchschnittlichen Marktwert von Strom übers Jahr betrachtet. 2024 lag die Auffangvergütung nach Abzug der Vermarktungskosten bei 2,8 Cent pro Kilowattstunde. Das ist zwar besser als nichts, aber schon ziemlich bescheiden. Beispielsweise bringt eine PV-Anlage mit einer für heutige Verhältnisse kleinen Nennleistung von fünf Kilowatt dann nur noch rund 150 Euro pro Jahr.
Direktvermarktung
Eine Alternative ist die Direktvermarktung. Hier wird der erzeugte Solarstrom direkt an einen Stromabnehmer verkauft. Das AÜW beispielsweise zahlt als Abnehmer des Solarstroms aus Ü20-PV-Anlagen in diesem Jahr 7,14 Cent pro Kilowattstunde. Andere Unternehmen, wie auch LEW, bieten Direktvermarktungsmodelle erst bei größeren Anlagen an.
Wechsel zu Eigenverbrauch
Eine weitere Möglichkeit für den Weiterbetrieb ist die Umstellung auf Eigenverbrauch. Hierbei wird möglichst viel des erzeugten Stroms im Haushalt genutzt und man muss entsprechend weniger Strom vom Energieversorger einkaufen. Jenen Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht wird, nimmt der Netzbetreiber ab und bezahlt dafür die Auffangvergütung. Um beim Beispiel der 5-kWp-Anlage zu bleiben: Bei 30 Prozent Eigenverbrauch könnte der Anlagenbetreiber bei diesem Modell aus Einsparungen bei der Stromrechnung und Einnahmen durch die Auffangvergütung mit jährlich gut 500 Euro rechnen.
Kosten für Umstellung
Allerdings sind mit diesem Modell auch Kosten verbunden. So muss bei Umstellung auf Eigenverbrauch ein Elektrofachbetrieb die PV-Anlage im Zählerschrank anders anschließen. Der Fachbetrieb meldet dem Netzbetreiber auch die Umstellung auf Eigenverbrauch. Zusammen mit dem Anlagen-Check, den man im Vorfeld unbedingt machen lassen sollte – das gilt übrigens auch für die Varianten Auffangvergütung und Direktvermarktung –, entstehen dabei Kosten von mindestens 200 Euro. Möglicherweise muss im Zuge der Umstellung auch noch der Zählerkasten umgebaut werden. Dann können die Kosten auf über 1.000 Euro steigen, wobei ein veralteter Zählerschrank früher oder später sowieso auf den neuesten technischen Stand gebracht werden müsste.

Wer auf Eigenverbrauch setzt, kann diesen durch gezielte Maßnahmen steigern: Spülmaschine oder Waschmaschine laufen am besten tagsüber, wenn die Sonne scheint. Ein im Pufferspeicher integrierter Elektroheizstab oder noch besser eine Wärmepumpe kann bei Stromüberschuss das Warmwasser bereiten. Und mit dem eigenen Elektroauto ist man dank selbsterzeugtem Solarstrom unschlagbar günstig unterwegs. Aber auch mit Hilfe eines Stromspeichers kann die Eigenverbrauchsquote erhöht werden.
Bei Schäden neue Anlage installieren
Falls einzelne Module beschädigt sind beziehungsweise andere teure Reparaturen nötig werden oder insgesamt der Stromertrag sehr gering ist, kann es auch sinnvoll sein, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen. Neue PV-Anlagen liefern bei derselben Modulfläche mittlerweile deutlich mehr Strom wie ältere. Und: Mit der Inbetriebnahme beginnt die EEG-Förderung für 20 Jahre wieder von vorn, derzeit mit Vergütungssätzen von 12,6 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung und 7,94 Cent für Eigenverbrauchsanlagen.
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