Solarthermie: von hoher Förderung profitieren

Wenn über die Nutzung der Sonnenenergie gesprochen wird, geht es heute meist um die Solarstromgewinnung mit Hilfe von Photovoltaikanlagen. Dass mit der Kraft der Sonne auch sehr effizient und klimafreundlich Warmwasser erzeugt und bei entsprechender Anlagengröße die Heizung spürbar unterstützt werden kann, ist etwas in Vergessenheit geraten. Vom Staat gibt es dafür attraktive Zuschüsse von 30 Prozent der Investitionskosten. Unbedingt über den Einbau einer Solarwärme-Anlage (auch Solarthermie-Anlage) nachdenken sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre alte Heizung austauschen wollen und nicht auf erneuerbare Energien umstellen können oder wollen. Eine Förderung für die Heizungserneuerung mit Erdgas gibt es lediglich in der Kombination mit erneuerbaren Energien. Und hier bietet sich insbesondere die Solarthermie an.

Mit Solarthermie gleich zweimal Förderung

Bei einer solchen sogenannten Gas-Hybrid-Heizung übernimmt der Staat nicht nur 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Solarthermie, sondern gleichzeitig auch noch 30 Prozent für die neue Gasbrennwert-Heizung, einschließlich der Ausgaben für weitere Investitionen wie Speicher, neue Heizkörper und hydraulischen Abgleich. Wird der alte Ölheizkessel durch eine moderne Gasbrennwert-Heizung in Kombination mit Solarthermie ersetzt, sind es sogar 40 Prozent Zuschuss für das gesamte Paket. Voraussetzung in beiden Fällen: die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers, also der Solaranlage, muss mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen. Eine solche Anlage sorgt nicht nur von April bis September komplett für die Warmwasserproduktion, sondern unterstützt in der Übergangszeit auch spürbar die Heizung.

Neue Gasheizung zumindest für spätere Solarthermie vorbereiten

Bei Gasheizungen wird noch eine Option angeboten: wird die neue Heizungsanlage „renewable-ready“ installiert, sprich für die spätere Kombination mit Solarthermie vorbereitet, erhält man 20 Prozent Förderung bei der Heizungserneuerung. Allerdings muss dann spätestens zwei Jahre nach Installation der Gasbrennwertheizung die Solarthermie-Anlage eingebaut werden – andernfalls wird die Förderung zurückverlangt.

Höchste Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien

Schlechter sieht es dagegen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus, die im Rahmen der Heizungserneuerung weiterhin auf Öl setzen. Hier fördert der Staat nur die Installation der solarthermischen Anlage mit 30 Prozent, nicht aber die Heizungserneuerung. Da aus Gründen des Klimaschutzes die Zukunft aber weder den Öl- noch den Gas-Heizungen gehören wird, fördert der Staat Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien – und in der Kombination damit auch die Solarwärmeanlagen – noch deutlich besser.

Bis zu 50 Prozent Förderung

Die höchste Förderung mit 45 Prozent gibt es beim Austausch einer alten Ölheizung durch ein Heizsystem, das komplett auf erneuerbaren Energien basiert, wie eine Pelletsheizung oder eine Wärmepumpe. Wird gleichzeitig auch noch eine Solarthermie-Anlage installiert, übernimmt der Staat auch für


die Solaranlage 45 Prozent der Kosten. Und noch eine wichtige Information: hat die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer im Vorfeld einen individuellen Sanierungsplan mit sinnvoll aufeinander abgestimmten Sanierungsschritten erstellen lassen, erhöhen sich die zuvor genannten Fördersätze um jeweils fünf Prozent. Somit winken für Holzpelletsheizungen mit Solaranlage Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Kosten.

Pellets-Solar-Kombination ist sinnvoll

Ganz abgesehen von den hohen Fördergeldern ist die Kombination Pellets und Solarthermie eine sinnvolle Lösung. Durch die Solaranlage kann die Pelletsheizung im Sommerbetrieb teilweise pausieren und vermeidet so einen weniger effizienten Teillastbetrieb.

Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen

Und noch ein wichtiger Hinweis: der Förderantrag muss unbedingt vor Auftragsvergabe und Umsetzung der Maßnahme gestellt werden – und zwar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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